„Die stark steigenden Mieten in unserer Stadt haben dazu geführt, dass einige Bevölkerungsgruppen keine Möglichkeit mehr haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Hieraus resultierte auf unserer Kreisdelegiertenkonferenz am 19.02.2020 folgender Beschluss:
Daher fordern wir, dass
- Durch Erhaltungssatzungen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten bleibt, dies kann z.B. durch ein Verbot von Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen erreicht werden.
- In den Gebieten mit Erhaltungssatzung die Stadt Vorkaufsrecht besitzt.
- Durch eine Stadtanleihe Bürger*innen der Stadt Heidelberg das nötige Kapital zur Verfügung stellen, um das Vorkaufsrecht umzusetzen. Hierfür soll es einen angemessenen Zins geben.
- Potentielle Käufer*innen durch eine Abwendungserklärung Immobilien erwerben und das Vorkaufsrecht abwenden können.
Die Abwendungserklärung muss folgende Punkte beinhalten:
o Keine Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum,
o Luxussanierungen zu unterlassen,
o Den Mietpreis auf die Höhe des Mietspiegels dauerhaft zu begrenzen,
o Förderberechtigte Mietparteien nicht wegen Eigenbedarfs zu kündigen.